Wahlen und Abstimmungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis zum Bürgerentscheid „Bachpromenade"

Am Bürgerentscheid über die Frage „Soll die Uferpromenade zwischen Bachsaal und Kirchplatz autofrei werden?" können alle Stimmberechtigten der Stadt Stempelbach teilnehmen.

Einsicht in das Verzeichnis

Das Stimmberechtigtenverzeichnis liegt in der dritten Woche vor dem Abstimmungstag während der Öffnungszeiten im Hauptamt, Rathaus, Zimmer 2.10, zur Einsicht aus. Jede stimmberechtigte Person kann prüfen, ob ihre Daten richtig eingetragen sind.

Abstimmungsbenachrichtigung

Alle Eingetragenen erhalten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag eine Benachrichtigung. Wer keine erhält, wendet sich bitte an das Wahlamt.

Briefabstimmung

Die Briefabstimmung kann mit der Rückseite der Benachrichtigung, per E-Mail an wahlamt@stempelbach.example oder persönlich beantragt werden.

Hinweis: Diese Bekanntmachung ist ein erfundenes Beispiel der Demo-Stadt Stempelbach. Sie hat keine rechtliche Wirkung.

Stempelbach, den 27.09.2026
Stadt Stempelbach
gez. Martina Quellmann, Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk

Amtlich bekanntgemacht nach der Bekanntmachungssatzung der Stadt Stempelbach durch Niederlegung in der Verwaltung und Bekanntgabe der Niederlegung an der Amtstafel im Rathaus. Aushang vom 28.09.2026 bis 02.11.2026.