Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie zugänglich diese Website ist — und wo es noch hakt.

Mustererklärung — Demo

Dies ist eine Mustererklärung für eine erfundene Stadt. Sie zeigt, wie eine Kommune ihre Erklärung zur Barrierefreiheit pflegen kann. Sie ist keine rechtsverbindliche Erklärung einer öffentlichen Stelle.

Die Stadt Stempelbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik zugänglich zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist weitgehend vereinbar mit den Anforderungen. Kontraste werden gerechnet und dokumentiert, alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, Bilder haben Alternativtexte.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einzelne ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei. Sie werden nach und nach ersetzt.
  • Eingebettete Videos haben nicht durchgehend Untertitel.

Barriere melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. In dieser Demo wird die Meldung nicht versendet.

Durchsetzungsverfahren

Bei einer echten Kommune steht hier die Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle des Landes. Für die erfundene Stadt Stempelbach gibt es keine.