Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Der Stadtrat der Stadt Stempelbach erlässt folgende Satzung:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Stadt Stempelbach.
§ 2 Erlaubnispflicht
Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Stadt. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt; der Antrag ist mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.
§ 3 Erlaubnisfreie Sondernutzungen
- Blumenkübel und Fahrradständer unmittelbar an der Hauswand, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 Metern bleibt
- Weihnachtsschmuck an Gebäuden
§ 4 Gebühren
Für Sondernutzungen werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis: Diese Bekanntmachung ist ein erfundenes Beispiel der Demo-Stadt Stempelbach. Sie hat keine rechtliche Wirkung.
Stempelbach, den 19.08.2026
Stadt Stempelbach
gez. Martina Quellmann, Bürgermeisterin
Bekanntmachungsvermerk
Amtlich bekanntgemacht nach der Bekanntmachungssatzung der Stadt Stempelbach durch Niederlegung in der Verwaltung und Bekanntgabe der Niederlegung an der Amtstafel im Rathaus. Aushang vom 22.08.2026 bis 05.09.2026.