Satzung

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Der Stadtrat der Stadt Stempelbach erlässt folgende Satzung:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Stadt Stempelbach.

§ 2 Erlaubnispflicht

Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Stadt. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt; der Antrag ist mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.

§ 3 Erlaubnisfreie Sondernutzungen

  • Blumenkübel und Fahrradständer unmittelbar an der Hauswand, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 Metern bleibt
  • Weihnachtsschmuck an Gebäuden

§ 4 Gebühren

Für Sondernutzungen werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis: Diese Bekanntmachung ist ein erfundenes Beispiel der Demo-Stadt Stempelbach. Sie hat keine rechtliche Wirkung.

Stempelbach, den 19.08.2026
Stadt Stempelbach
gez. Martina Quellmann, Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk

Amtlich bekanntgemacht nach der Bekanntmachungssatzung der Stadt Stempelbach durch Niederlegung in der Verwaltung und Bekanntgabe der Niederlegung an der Amtstafel im Rathaus. Aushang vom 22.08.2026 bis 05.09.2026.