Verordnung

Verordnung über das Anleinen von Hunden an der Uferpromenade und im Stadtpark

Die Stadt Stempelbach erlässt folgende Verordnung:

§ 1 Anleinpflicht

Hunde sind an der Uferpromenade zwischen Bachsaal und Am Wehr sowie im Stadtpark an der Lindenallee an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen.

§ 2 Ausnahmen

Ausgenommen sind Blindenführhunde und Assistenzhunde im Einsatz. Auf der eingezäunten Hundewiese am Riedweg dürfen Hunde frei laufen.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Wer gegen § 1 verstößt, handelt ordnungswidrig.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis: Diese Bekanntmachung ist ein erfundenes Beispiel der Demo-Stadt Stempelbach. Sie hat keine rechtliche Wirkung.

Stempelbach, den 03.09.2026
Stadt Stempelbach
gez. Martina Quellmann, Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk

Amtlich bekanntgemacht im digitalen Amtsblatt der Stadt Stempelbach (nach der Bekanntmachungssatzung). Tag der Bekanntmachung: 05.09.2026.