Standesamt & Lebensereignisse
Namenserklärung abgeben
Nach einer Scheidung den früheren Namen wieder annehmen oder den Namen eines Kindes neu bestimmen — das geht beim Standesamt.
- Terminpflicht
Das Wichtigste zur Leistung
Mit einer Namenserklärung ändern Sie Ihren Familiennamen in den Fällen, die das Namensrecht vorsieht — zum Beispiel nach einer Scheidung oder bei der Einbenennung eines Kindes. Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt.
Was Sie mitbringen müssen
- Personalausweis
- Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde
- Bei Scheidung: Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
Kosten
ab 30,00 Euro (Beispielwert der Demo).
Anfahrt & Barrierefreiheit
Anreise
Das Rathaus liegt am Marktplatz in der Altstadt. Die Bushaltestelle „Marktplatz" ist zwei Gehminuten entfernt; Parkplätze gibt es am Kirchplatz.
Barrierefreiheit vor Ort
Der Seiteneingang in der Bachgasse ist stufenlos. Ein Aufzug führt in alle Geschosse, eine barrierefreie Toilette ist im Erdgeschoss.