Standesamt & Lebensereignisse

Namenserklärung abgeben

Nach einer Scheidung den früheren Namen wieder annehmen oder den Namen eines Kindes neu bestimmen — das geht beim Standesamt.

  • Terminpflicht

Das Wichtigste zur Leistung

Mit einer Namenserklärung ändern Sie Ihren Familiennamen in den Fällen, die das Namensrecht vorsieht — zum Beispiel nach einer Scheidung oder bei der Einbenennung eines Kindes. Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt.

Was Sie mitbringen müssen

  • Personalausweis
  • Eheurkunde bzw. Geburtsurkunde
  • Bei Scheidung: Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

Kosten

ab 30,00 Euro (Beispielwert der Demo).

Anfahrt & Barrierefreiheit

Anreise

Das Rathaus liegt am Marktplatz in der Altstadt. Die Bushaltestelle „Marktplatz" ist zwei Gehminuten entfernt; Parkplätze gibt es am Kirchplatz.

Barrierefreiheit vor Ort

Der Seiteneingang in der Bachgasse ist stufenlos. Ein Aufzug führt in alle Geschosse, eine barrierefreie Toilette ist im Erdgeschoss.