Sondernutzung öffentlicher Flächen
Tische vor dem Café, ein Gerüst oder ein Infostand: Für die Nutzung von Straßen und Plätzen brauchen Sie eine Erlaubnis.
Das Wichtigste zur Leistung
Straßen, Gehwege und Plätze sind für alle da. Wer sie über den normalen Verkehr hinaus nutzt, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Das gilt zum Beispiel für Außengastronomie, Warenauslagen, Werbeaufsteller, Baugerüste, Container und Infostände.
Stellen Sie den Antrag online. Sie erhalten eine Kopie als PDF und später den Bescheid per Post.
Kosten
nach der Sondernutzungssatzung, abhängig von Fläche und Dauer
So läuft es ab
Antrag online stellen
Füllen Sie den Antrag unten aus und prüfen Sie die Angaben vor dem Absenden.
Prüfung
Wir stimmen uns mit Polizei, Bauhof und, falls nötig, dem Bauamt ab.
Erlaubnis und Gebührenbescheid
Sie erhalten die Erlaubnis mit Auflagen und den Gebührenbescheid.
Anfahrt & Barrierefreiheit
Anreise
Das Rathaus liegt am Marktplatz in der Altstadt. Die Bushaltestelle „Marktplatz" ist zwei Gehminuten entfernt; Parkplätze gibt es am Kirchplatz.
Barrierefreiheit vor Ort
Der Seiteneingang in der Bachgasse ist stufenlos. Ein Aufzug führt in alle Geschosse, eine barrierefreie Toilette ist im Erdgeschoss.
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen
- Ausfüllen
- Prüfen
- Fertig
Wer Straßen, Gehwege oder Plätze über den normalen Gebrauch hinaus nutzt — für Tische und Stühle vor dem Café, eine Warenauslage, ein Gerüst oder einen Infostand —, braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vorher.
Nach dem Ausfüllen sehen Sie alle Angaben noch einmal zur Kontrolle. Nach dem Prüfen haben Sie 30 Minuten Zeit zum Absenden.
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